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VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 199-IV-20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 199-IV-20
2. Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 94-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 102-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 199-IV-20
Oberlandesgerichts Dresden gemäß § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG i.V.m. § 356a StPO Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtsweges: SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19 m.w.N.; st. Rspr.).